Zeitmaschine

Mittlerweile haben wir uns daran gewöhnt, dass man scheinbar bei HvH aus Prinzip immer erst die Frist der Mängelanzeige verstreichen lässt, um dann einen Tag vor Ablauf der daraufhin gesetzten Nachfrist mit komischen Emails gerade noch rechtzeitig zu reagieren. Ein klares Spiel auf Zeit, um den ungeliebten (weil nörgelnden) Kunden mürbe zu machen und zu hoffen, dass er irgendwann resigniert aufgibt.

Da wir uns beschwert haben, dass die Einstellungen der Heizkreisläufe schon rein rechnerisch kompletter Mist sind und es auch keinen Beleg dafür gibt, dass überhaupt irgendetwas ordentlich in Betrieb genommen wurde, hat man uns eine schlecht eingescannte Kopie eines Inbetriebnahmeprotokolls und einer „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs“ zugesendet.
Komisch nur, dass die Inbetriebnahme an den besagten Tag überhaupt nicht stattgefunden haben kann, da bei uns damals die Wärmepumpe noch überhaupt nicht elektrisch angeschlossen war.
Ebenso verhält es sich mit der „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs“. An dem vermerkten Datum war definitiv niemand von den Sanitärfacharbeitern auf der Baustelle. Außerdem ist ja der „hydraulische Abgleich“ erst deutlich später aufgrund unserer Mängelanzeige durchgeführt worden.

Das von uns geforderte Anlagenbuch nach VDI 2035 ist nach der Meinung unseres Bauleiters erst ab Anlage >50kW nötig. Hier ist er aber nicht auf dem aktuellen Stand (obwohl der seit 2009 gültig ist).

Also geht gleich eine neue Email zurück, in der er uns ein paar Erklärungen schuldet, wie es zu den nachweislich falschen Datumsangaben kommt und mit der Aufforderung, die erforderlichen Dokumente vorzulegen.

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