kleine Betrügereien

Zurück aus dem Urlaub erwartet uns bereits ein Schreiben, in dem man „für unsere Unterlagen“ feststellt, dass man den Betrag „ohne Anerkennung einer Schuld oder Rechtspflicht“ überweisen werde und der Mangel damit abgegolten sei.

Wir reagieren prompt mit der Aufforderung, eine schriftliche Richtigstellung abzugeben, da es ja eine Rechtspflicht aus dem bestehenden Mangel und dem Versäumnis der rechtzeitigen Behebung gibt. Außerdem ist der Betrag lediglich ein Vorschuss – abgerechnet wird zum Schluss! Natürlich ist das Schreiben wieder mit einer Frist versehen und der Androhung, das sonst anwaltlich klären zu lassen.

Hätten wir das einfach so stehen gelassen, dürften wir die Reparatur komplett allein bezahlen (bis auf dem Vorschuss natürlich). Ach ja, das Geld war natürlich noch nicht überwiesen …

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