Nachdem der Sanitärfacharbeiter vorletzte Woche beim Versuch des hydraulischen Abgleichs nur Chaos hinterlassen hat, hielt man es bei HvH natürlich nicht für nötig, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, die Probleme endlich zu erledigen. Also haben wir uns letzte Woche (mal wieder) per Mängelrüge mit einer Fristsetzung zum heutigen Tag beschwert. Wir haben die Heizlastberechnung eingefordert, deren Richtigkeit ich ja immer angezweifelt habe. Der Sanitärfacharbeiter hat eine Seite der Volumenstromberechnung hinterlassen, aus der hervor geht, dass wir eine Heizlast von ca 4,9 kW haben, da bleiben bei 6,9 kW Leistung der Wärmepumpe noch 2 kW über, die irgendwie verteilt werden müssten. Wie man sieht, passt hier nichts wirklich zusammen, da man die Wärmepumpe wohl nur grob abgeschätzt und dann eine Nummer größer genommen hat. Hauptsache es wird irgendwie warm …
Sicherheitshalber wartet man bei HvH immer bis zum letzten Tag der Fristsetzung, oft genug sogar bis zum letzen Tag der darauf folgenden Nachfrist. Die Antwort war wie üblich voller schlechter Ausreden. So wollte man uns irgendwie schön rechnen, warum die Wärmepumpe so groß dimensioniert wurde. Dabei wurden Argumente wie mögliche höhere Raumtemperaturen von 22°C und Reserven für die Abschaltzeiten des EVU eingebracht. Dumm nur, dass man das mit dem Kunden nach DIN EN 12831 Bbl.1 [3] vorher schriftlich vereinbaren muss und es bei HvH niemand für nötig gehalten hat, das auch nur ansatzweise zur Sprache zu bringen.
Ein kurzer Blick über die Heizlastberechnung zeigt dann auch, mit welcher Sorgfalt man hier vorgeht: Die Normaußentemperatur ist falsch (zu niedrig, vermutlich, um ein wenig mehr in die Richtung der verbauten Leistung der Wärmepumpe zu kommen). Außerdem haben sie die Handtuchheizkörper bei der Volumenstromberechnung vergessen, genauso wie die Berücksichtigung der KWL mit Wärmerückgewinnung. Also wird die tatsächlich benötigte Heizleistung nochmal niedriger …
Zur Krönung besitzt unser Bauleiter noch die Unverschämtheit, uns anzubieten, dass wir einen Kostenvoranschlag für einen hydraulischen Abgleich abgeben dürfen, den HVH „vielleicht aus Kulanz übernimmt“. Ach ja, er hat auch noch behauptet, dass die Arbeiten „fachgerecht“ ausgeführt wurden, aber durch das bloße Behaupten wird es auch nicht besser …
Um endlich mal zum Ende zu kommen und da HvH fachlich absolut nicht in der Lage ist, die Problematik zu lösen, bieten wir HvH einen Vergleich an, der uns einen finanziellen Ausgleich für den erhöhten Verbrauch durch die überdimensionierte Wärmepumpe zugesteht. Zusätzlich wollen wir eine Garantieverlängerung auf die Wärmepumpe, da die häufigeren Kompressorstarts auf die Lebensdauer gehen. Unser Bauleiter und der Sanitärfacharbeiter behaupten ja, dass das der Wärmepumpe nichts ausmacht, also kein Risiko für HvH 😉
Ablauf dieser Frist ist in einer Woche, wir sind gespannt …