Schriftliches Angebot

Wir wollen ja nicht immer nur meckern, also haben wir geduldig gewartet, bis auch die schriftliche Form der Vereinbarung von HvH im Briefkasten liegt. Und nicht mal ganz vierzehn Tage nach der Zusage per Email gab es dann auch ein offizielles Schreiben.
Man bestätigt hier meine aufgezeigten Mängel und ist angeblich nach erneuter Berechnung zu dem Schluss gekommen, dass die Wärmepumpe zu groß dimensioniert wurde. Im Endeffekt haben sie nur alles wiederholt, was ich ihnen vorgeworfen habe, nur so formuliert, als ob sie selbst drauf gekommen wären.
Vermutlich um das Gefühl zu haben, auch ein wenig verhandelt zu haben, sind sie bei den geforderten zehn Jahren der Gewährleistung nur zu sieben Jahren bereit. Wie bereits erwähnt, ist dies in der Praxis vermutlich sowieso nur schwer durchzusetzen.
Trotz „erneuter Berechnung“ liegt dem Schreiben aber noch keine korrigierte Heizlastberechnung bei. Diese wird ohne Angabe eines Zeitraums für die Zukunft zugesagt.
Da wir ja wissen, dass HvH in der Vergangenheit hier mehrfach gepatzt hat, warten wir erst mal auf die neue HLB. Schließlich müsste sie dem Wortlaut des Schreibens folgend ja bereits vorhanden sein …

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